Spartipps für Berufseinsteiger: Wie Staat und Arbeitgeber beim Vermögensaufbau helfen
Im September hat für zahlreiche junge Leute die Ausbildung begonnen und damit erhalten viele nun auch ihr erstes selbstverdientes Geld. Doch nicht alle Berufsanfänger wissen schon, dass sie ihr Einkommen durch Förderungen vom Staat und Zahlungen vom Arbeitgeber relativ einfach aufbessern können. Wir zeigen die bestehenden Fördermöglichkeiten und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen.
Riesterförderung
Seit der Rentenreform 2001 wird private Altersvorsorge über einen Riestervertrag durch folgende Zulagen staatlich gefördert:
- Jährliche Grundzulage in Höhe von 154 €,
- Jährliche Kinderzulage in Höhe von 185 € für vor 2008 bzw. 300 € für ab 2008 geborene Kinder sowie
- Einmaliger Starterbonus in Höhe von 200 € für unter 25-Jährige.
Je nach finanzieller Situation erhält man zusätzlich noch eine Steuererleichterung. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Steuererklärung, ob der Zulagenanspruch ausreicht, um die Beitragszahlungen steuerfrei zu stellen. Die Zulage ist somit eine Vorauszahlung auf den sich aus dem Sonderausgabenabzug ergebenden Steuervorteil. Reicht die Zulage nicht aus, erhält der Förderberechtigte eine zusätzliche Steuerermäßigung.
Um die Zulage(n) in voller Höhe zu erhalten zu erhalten, muss man 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der Grund- und Kinderzulagen in einen Riestervertrag investieren, mindestens jedoch 60 € pro Jahr. Bei einem Bruttoarbeitseinkommen von beispielsweise 10.000 € im Vorjahr ergibt sich für einen kinderlosen Single demnach folgende Förderung:
Sparbetrag: 10.000 € x 4 % | 400,00 € |
- Grundzulage | 154,00 € |
= Eigenbeitrag pro Jahr | 246,00 € |
= Eigenbeitrag pro Monat | 20,50 € |
Zahlt der Berechtigte den Mindesteigenbeitrag nur anteilig, werden die Zulagen im gleichen Verhältnis gekürzt.
Vermögenswirksame Leistungen
Viele Arbeitgeber in Deutschland gewähren ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt eine weitere Auszahlung von bis zu 40 € als vermögenswirksame Leistungen (VL). Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ist aus dem für Ihre Branche gültigen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus Ihrem Arbeitsvertrag ersichtlich. Das Geld fließt dann in einen VL-Vertrag in Form eines Bausparvertrags, Bank- oder Fondssparplans oder kann für die Tilgung eines Baukredits genutzt werden.
Erhält der Arbeitnehmer keine oder nur wenige Vermögenswirksame Leistungen kann er diese durch Umwandlung seines Bruttogehaltes aufstocken.
Die VL-Verträge werden durch staatliche Förderungen für viele Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen noch attraktiver. Der Staat gewährt eine sogenannte Arbeitnehmersparzulage und bei Bausparverträgen zusätzlich noch eine Wohnungsbauprämie.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage wird in unterschiedlichen Anlageformen gewährt, so z.B. VL-Aktienfondssparverträge und VL-Bausparverträge. Ebenfalls möglich sind Tilgungsleistungen oder die direkte Rechnungsbegleichung.
Wenn die VL in einen Sparplan für Aktienfonds fließt, fördert der Staat dies jährlich bis zu einem eingezahlten Höchstbetrag von 400 € pro Arbeitnehmer mit einem Fördersatz von 20 %. Der höchste Zuschuss beträgt somit 80 € pro Jahr und Arbeitnehmer. Dabei darf das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 20.000 € und bei Ehepartnern 40.000 € nicht übersteigen.
Eine weitere Möglichkeit bietet ein Bausparvertrag oder die Tilgung von Baukrediten. Der Staat unterstützt dies mit einer Förderquote von 9 % bis zu einem Höchstbetrag von 470 € pro Arbeitnehmer, sodass die maximale Prämie 43,00 € pro Jahr und Arbeitnehmer beträgt. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei 17.900 € bei Singles und 35.800 € bei Ehepaaren nicht überschreiten.
Die Arbeitnehmersparzulage können Sie für beide Varianten Aktienfonds-Sparplan als auch den Bausparvertrag beanspruchen. So können Sie als Single jedes Jahr 123 € Prämie vom Staat bekommen. Als Ehepaar sind es insgesamt 246 €. Dafür brauchen sie einen VL-Fonds und z.B. einen Bausparvertrag, in die der Arbeitgeber beider Arbeitnehmer die VL mit dem jeweiligen Höchstbetrag einzahlt, ggf. ist hier der Arbeitgeberanteil durch Umwandlung des eigenen Arbeitslohns aufzustocken.
Im einem Jahr mit zu versteuernden Einkommen über der genannten Einkommensgrenze entfällt die Arbeitnehmersparzulage. Liegt das zu versteuernde Einkommen im nächsten Jahr wieder darunter, können Sie die staatlichen Zuschüsse wieder gezahlt werden.
Zu beachten ist dabei:
Für die Anlage der VL in einem VL-Fonds gilt eine 7 jährige Sperrfrist. Gerechnet wird diese ab dem 01.01. des Jahres in dem die erste Einzahlung erfolgt. Die Spardauer beträgt dabei 6 Jahre. In diesem Zeitraum kann über die eingezahlten Leistungen nur mit Verlust der Arbeitnehmersparzulage verfügt werden.
Für die Anlage der VL nach dem Wohnungsbauprämiengesetz - etwa in einen Bausparvertrag - gilt eine siebenjährige Bindungsfrist. In diesem Zeitraum kann der Kunde prämienunschädlich über die eingezahlten Leistungen verfügen, wenn der Bausparvertrag zugeteilt und die Bausparsumme im Sinne der Vorschriften nach den Einkommensteuer-Richtlinien EstR wohnwirtschaftlich verwendet wird.
Wohnungsbauprämie (WoP)
Diese wird auf die Sparleistung in einem Bausparvertrag gewährt. Jedoch dürfen nicht die Sparbeiträge aus vermögenswirksamen Leistungen herangezogen werden, die bereits über eine Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Gefördert werden maximal eigene Sparbeiträge bis 512,00 € bei alleinstehenden, bzw. 1024,00 € für verheiratete. Der Prämiensatz beträgt 8,8 %. Die maximale Höhe der staatlichen Förderung liegt für Singles bei 45,06 € pro Jahr und für Ehepaare bei 90,12 € pro Jahr. (Gerundet werden hier die Sparbeiträge, die Prämie nicht)
Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie ist, dass man mindestens das 16. Lebensjahr vollendet hat (Vollwaisen bekommen auch schon früher die WoP) und höchstens ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 € (Singles) bzw. 51.200 € (Ehepaare) aufweist. Außerdem muss der Bausparvertrag bei der Auszahlung für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, bei einer Verwendung zu anderen Zwecken wird die WoP nicht gewährt.
Ein besonderer Bonus bei jungen Bausparern wie der o.g. Zielgruppe: Ist der Kunde bei Vertragsabschluss unter 25 unterliegt der Bausparvertrag lediglich einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren gerechnet ab Vertragsabschluss. Der Bausparer kann also nach Ablauf dieser Bindungsfrist die begünstigten Sparbeiträge samt Wohnungsbauprämien beliebig verwenden.
Hier ist zu beachten:
- Die Prämienbegünstigung ist in diesem Fall auf die letzten 7 Sparjahre vor der Auszahlung beschränkt. Prämien aus weiter zurückliegenden Sparjahren gehen verloren.
- Jeder Bausparer kann diese Ausnahmeregelung – auf alle Bausparkassen bezogen – nur einmal nutzen.
Das Bruttoeinkommen kann dabei deutlich höher als die Grenzen des zu versteuernden Einkommens liegen: So liegt das zu versteuernde Einkommen eines rentenversicherungspflichtigen Singles ohne Kinder auch bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 31.000 € noch unterhalb der 25.600 €. Bei einer Familie mit zwei Kindern kann das jährliche Bruttoeinkommen bei einem Arbeitnehmer sogar 75.000 € betragen, bei zwei Arbeitnehmern in Summe sogar 79.000 €.
Wer sowohl die Arbeitnehmersparzulage als auch die Wohnungsbauprämie über seinen Bausparvertrag voll ausnutzen möchte, muss also eine jährliche Sparleistung von 982 € (512 € für die Wohnungsbauprämie und 470 € für die Arbeitnehmersparzulage) aufbringen und erhält hierfür eine Förderung von 88,06 €, was einer Förderquote von 8,97 % entspricht.
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage in der Übersicht
Anlageform | Bausparvertrag | Bausparvertrag | Tilgung eines Baukredits | Sparplan für Aktienfonds |
Staatliche Förderung | Arbeitnehmersparzulage | Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage | Arbeitnehmersparzulage |
maximales zu versteuerndes Einkommen (Ehepaare doppelte Beträge) | 17.900 € | 25.600 € | 17.900 € | 20.000 € |
maximaler, jährlicher Sparbetrag, der gefördert wird (Ehepaare doppelte Beträge) | 470 € | 512 € | 470 € | 400 € |
Förderquote | 9 % | 8,8 % | 9 % | 20 % |
maximale Höhe der Förderung im Jahr (Ehepaare doppelte Werte) | 43 € | 45,06 € | 43 € | 80 € |
In einem weiteren Beitrag haben wir die Informationen zu empfehlenswerten Versicherungen für Berufseinsteiger zusammengestellt.
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