Gut versichert ins Berufsleben: Welche Versicherungen brauchen Auszubildende und Berufsstarter?


Das Schuljahr ist zu Ende und für viele Jugendliche beginnt ab dem 1. September das Berufsleben. Mit dem neuen Lebens­abschnitt kommt auch viel Verantwortung auf die Berufsstarter zu und der Wechsel von der Schulbank ins Arbeitsleben wirft viele Fragen auf, insbesondere beim Thema Versicherungsschutz. Wir zeigen, welche Versicherungen für Berufsstarter und Auszubildende empfehlenswert sind.

Krankenversicherung: Im Gegensatz zu Schülern und Studenten sind Auszubildende und Berufsstarter nicht mehr in der gesetzlichen Familienversicherung über ihre Eltern krankenversichert. Durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit werden sie in der Regel selbst versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einer regulären Arbeitsstelle muss dabei das Bruttoeinkommen mehr als 450 € pro Monat betragen. Auszubildende sind unabhängig von der Vergütung pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die 450-Euro-Grenze gilt in diesem Fall nicht.

Private Haftpflichtversicherung: Unabdingbar ist eine private Haftpflichtversicherung. In der Regel müssen sich Schul­abgänger mit diesem Thema jedoch noch nicht befassen, da sie meistens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs über die Familienpolice der Eltern – soweit vorhanden – abgesichert sind. In jedem Fall sollte überprüft werden, ob der Versicherungs­schutz über die Familienhaftpflicht noch greift, insbesondere dann, wenn

  • der Berufsstarter eine eigene Wohnung bezieht,
  • der Berufsstarter bereits eine zweite Ausbildung absolviert,
  • der Berufsstarter bereits verheiratet ist oder
  • der Berufsstarter keine Ausbildung absolviert.

In diesen Fällen kann es sein, dass der Versicherungsschutz über die Familienhaftpflichtversicherung nicht mehr besteht.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Erwerbstätige so früh wie möglich abschließen. Denn wenn sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig werden, erhalten sie in der Regel keine gesetzliche Rente. Je jünger man bei Abschluss des Vertrags ist, desto günstiger sind die Beiträge. Zudem können spätere Erkrankungen dazu führen, dass man dann keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen kann. Auch wenn das Einkommen während der Ausbildung geringer ist, sollte eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 € vereinbart werden. Versicherungs- und Leistungsende sollten möglichst nahe am Renteneintrittsalter liegen.

Private Unfallversicherung: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, in der Ausbildungsstätte und auf dem jeweiligen direkten Hin- und Rückweg dorthin. Die meisten Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit. Neben dem Verlust der Erwerbsfähigkeit, kann ein schwerer Unfall zu hohen Kosten führen, z. B. für Heilbehandlungen, Reha oder den behindertengerechten Umbau des Autos und des Wohnumfelds.

Auslandsreisekrankenversicherung: Auch bei nur kurzen Auslandsaufenthalten sollte man zudem eine Auslands­reise­kranken­versicherung abschließen. Denn der Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenkasse weist im Ausland hohe Lücken auf und beschränkt sich außerhalb Europas lediglich auf Israel, Marokko, Tunesien und die Türkei. Eine private Auslands­reise­kranken­versicherung ist dabei recht günstig ab einem Jahresbeitrag von etwa 10 € zu haben. 

Kfz-Versicherung: Wer ein eigenes Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad etc.) besitzt, braucht eine Kfz-Versicherung. Für Fahr­anfänger und junge Fahrer ist diese meist sehr teuer. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung über die Eltern abzuschließen. Dadurch können die Beiträge meist deutlich reduziert werden.

Hausratversicherung: Wohnen Berufsstarter oder Auszubildende bereits in den eigenen vier Wänden, so kann sich der Abschluss einer Hausratversicherung lohnen. Diese sichert das eigene Hab und Gut gegen Schäden durch Leistungswasser, Brand, Sturm, Hagel, Vandalismus und Einbruchdiebstahl ab. Bei Hochwasserschäden leistet die Hausratversicherung, wenn zusätzlich eine Absicherung bei Elementarschäden vereinbart wurde.

In einem weiteren Beitrag haben wir Spartipps zum Vermögensaufbau für Berufseinsteiger zusammengestellt.

Beitrag weiterempfehlen

Kommentare (1)

  • Herr Tim Tegebauer

    Interessanter Hinweis!

    20 Sep 2016, 18:05

Schreiben Sie einen Kommentar


Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Hinweise zu unseren Datenschutzbestimmungen

CAPTCHA code