Entscheidungssicherheit durch eine Patientenverfügung


Auch im Zuge des medizinischen Fortschritts beschäftigen sich immer mehr Menschen mit dem Thema "Patientenverfügung", und das aus gutem Grund. Denn die Frage "Was tun, wenn einen der Tod eben nicht schnell und sanft ereilt" ist eine wichtige. Und mit der Patientenverfügung sind die Möglichkeiten zur eigenen Vorsorge hier klar regelbar, am besten jedoch mit Bedacht und der richtigen Unterstützung.

Klar ist: Der medizinische Fortschritt und die damit zahlreich gewordenenen Möglichkeiten zur Lebensverlängerung können mitunter eine unerwünschte Kehrseite für die Betroffenen haben. Kommt es aus gesundheitlichen Gründen sogar zu einem Verlust der eigenen Willensfähigkeit, so läuft man Gefahr, dass durch Dritte Entscheidungen zur medizinischen Weiterbehandlung entgegen der eigenen Wunschvorstellung getroffen werden. Die Patientenverfügung ist eine Möglichkeit, wichtige Fragen hinsichtlich erwünschter bzw. unerwünschter medizinischer Heilbehandlungsmaßnahmen vorsorglich zu klären.

Wenn Sie sich mit dem Thema "Patientenverfügung" auseinandersetzen, sollten Sie grundlegend auf folgende Aspekte Wert legen:

  1. Formale Vorschriften

    Um als rechtsgültige Willenserklärung anerkannt zu werden, muss die Patientenverfügung neben Datum und Unterschrift des Verfassers auch dessen vollständigen Namen und das Geburtsdatum beinhalten.

  2. Inhalte

    1. Situationsbeschreibung, in denen die Patientenverfügung gelten soll

      Aus medizinischer Sicht können Behandlungssituationen sehr unterschiedlich sein. Eine palliative Sterbebegleitung im Endstadium einer Krebserkrankung unterscheidet sich substantiell von Notfallmaßnahmen in Folge eines Verkehrsunfalls. Sollten Sie beispielsweise Wiederbelebungsmaßnahmen in Ihrer Patientenverfügung grundsätzlich ausschließen, so sind diese für alle denkbaren medizinischen Behandlungssituationen ausgeschlossen.

    2. Lebenserhaltende Maßnahmen

      Sie sollten sich auch darüber Gedanken machen, welche lebenserhaltenden Maßnahmen für Sie in Frage kommen. Zu den lebenserhaltenden Maßnahmen gehören die künstliche Ernährung, die künstliche Flüssigkeitszufuhr, die künstliche Beatmung und die Dialyse.

    3. Schmerzbehandlung

      Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Entscheidungen zur gewünschten Schmerzbehandlung. Abzuwägen ist hierbei, ob Schmerzlinderung im Vordergrund stehen soll oder ob man möglichst lange bei klarem Bewusstsein sein möchte.

    4. Ort

      Auch räumliche Fragen können in einer Patientenverfügung geregelt werden. Die meisten Menschen, die sich beispielsweise im Endstadium einer Krebserkrankung befinden, möchten die letzten Tage in ihrer vertrauten Umgebung und im Kreise ihrer Familie verbringen.

  3. Aufbewahrung einer Patientenverfügung

    Es existieren zwar keine formalen Vorschriften, wo eine Patientenverfügung aufzubewahren oder zu hinterlegen ist. Trotzdem sollten einige grundlegende Aspekte berücksichtigt werden, wenn man den Angehörigen zeitintensive Suchaktionen ersparen möchte und zudem sicherstellen will, dass die Patientenverfügung schnell zu den behandelnden Ärzten gelangt.

    1. Ort der Aufbewahrung

      Es ist zu empfehlen, die Patientenverfügung zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten, z. B. mit einer Vorsorgevollmacht, aufzubewahren. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie zügig von Angehörigen entdeckt wird.

    2. Informierter Personenkreis

      Grundsätzlich gilt: je mehr Personen von der Existenz einer Patientverfügung Kenntnis haben, desto schneller wird diese gefunden und an die behandelnden Ärzte weitergereicht werden. Es empfiehlt sich daher neben Angehörigen und engen Freunden auch den Hausarzt zu informieren und gegebenenfalls eine Kopie der Patientenverfügung in der Patientenakte hinterlegen zu lassen.

 

Informationen und Musterbeispiele zur Patientenverfügung liefert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hier.

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