Gesetzliche Renten steigen 2024 deutlich


Im Juli werden die Bezüge von ca. 21 Millionen Rentenempfängern in Deutschland deutlich ansteigen. Die Rente wird dieses Jahr um 4,57 % angehoben. Dieser Prozentsatz gilt zum ersten Mal sowohl für die neuen wie auch die alten Bundesländer. Wer zum Beispiel bislang brutto eine Rente von 1.500 Euro erhalten hat, kann ab Juli dieses Jahres mit brutto 1.568,55 Euro rechnen. Bei einer aktuellen Rente von 2.000 € ergibt sich eine Erhöhung von 91,40 €. Im letzten Jahr wurden die Renten im Westen um 4,39 % und im Osten um 5,86 % erhöht. 2022 waren es im Osten um 6,12 % und im Westen 5,35 %. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre ergibt sich im Westen 4,77 % und im Osten sogar 5,52 %. Da die Renten immer nachträglich an die Lohnentwicklung angepasst wird und diese wiederum stark mit Inflationsentwicklung korreliert, macht es Sinn, die durchschnittlichen Rentenerhöhungen mit der durchschnittlichen Inflationsrate von 2021 bis 2023 zu vergleichen. Diese liegt bei 5,3 %. Die Rentenempfänger im Osten haben somit mehr als einen Inflationsausgleich, während die westdeutschen Rentenbezieher leichte Kaufkraftverluste erlitten haben.

Wie wird die Rente berechnet?

Die Rente wird über den Rentenwert bestimmt. Der Rentenwert steigt zum 1. Juli von 37,60 € auf 39,32 €. Die Anwendung der aktuellen Rentenanpassungsformel kommt eigentlich nur auf einen Rentenwert von 39,31 €, d.h. einen Cent weniger. Allerdings würde dann das Rentenniveau von 48 % unterschritten. Somit kommt die sogenannte Niveauschutzklausel, die von der Großen Koalition gesetzlich festgelegt wurde und ein Mindestsicherungsniveau von 48 % garantiert, zum Tragen und der Rentenwert wurde um einen Cent erhöht. Auch der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wurde bei 18,6 % fixiert und soll sich erst nach 2025 leicht erhöhen.

In die Berechnung der Rentenanpassung fließen unterschiedliche Faktoren ein:

  • Der Lohnfaktor (2024 bei 1,0472): Für die Rentenanpassung in einem Jahr ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer in den Vorjahren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Der für die Rentenanpassung 2024 berechnete Lohnfaktor würde für sich genommen den aktuellen Rentenwert um 4,72 Prozent erhöhen.
  • Der Nachhaltigkeitsfaktor (2024 bei 0,9984): Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentenbeziehenden schneller als die Zahl der Beitragszahlenden, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Im umgekehrten Fall wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr würde der Nachhaltigkeitsfaktor für sich genommen die Rentenanpassung um 0,16 Prozentpunkte dämpfen.
  • Der Beitragssatzfaktor (2024 bei 1,0): Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr. In den Jahren 2022 und 2023 lag der Beitragssatz bei jeweils 18,6 %, sodass die Rentenanpassung nicht beeinflusst wird.

Wie wird die Rente finanziert?

Da die gesetzliche Rentenversicherung sich nicht selbst über die Beitragszahler finanzieren kann, fließen jährlich viele Milliarden an Bundeszuschüssen in die Rentenkasse. Die Summe aller Bundeszuschüsse betrug 2022 insgesamt rund 109 Milliarden €. Die Bundeszuschüsse gliedern sich in vier verschiedene Zuschüsse: Den allgemeinen Bundeszuschuss von rund 51,9 Milliarden €, den zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 14,2 Milliarden €, den Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 14,9 Milliarden € und die Beteiligung des Bundes an der knappschaftlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 5,2 Milliarden €. Neben den Bundeszuschüssen erhält die Rentenversicherung weitere Bundesmittel. Hierzu zählen die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten (2022 rund 16,8 Milliarden Euro) und für Erstattungen (2022 rund 5,7 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes erfolgen hauptsächlich für Rentenzahlungen, die aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der DDR abgeleitet sind.

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