Pflegereform: Beiträge für Arbeitnehmer und Rentner


Das Bundesgesundheitsministerium hat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Die gestiegenen Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung sollen mit höheren Pflegebeiträgen finanziert werden. Allerdings wird nicht wie bisher einfach der Beitragssatz um einen pauschalen Wert für alle Beitragszahler erhöht, sondern die Beitragssätze sollen ab Juli 2023 je nach Anzahl der Kinder in der Erziehungsphase (bis zum 25. Lebensjahr) gestaffelt werden. Mit dieser Regelung setzt das Ministerium ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Beitragsanpassungen werden gemäß ersten Schätzungen Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Mrd. € pro Jahr in die Pflegekasse spülen.   

Beitragszahler müssen grundsätzlich ab dem 1. Juli einen Pflegebeitrag von 3,4 % entrichten. Kinderlose sollen zukünftig einen Zusatzbeitrag von 0,6 % anstatt 0,35 % zahlen und kommen damit auf einen Gesamtbeitrag von 4 %. Die Besonderheit der Reform besteht in den Abschlägen für Familien mit mindestens zwei Kindern in der Erziehungsphase in Höhe von 0,25 % pro Kind. Bei zwei Kindern in der Erziehungsphase greift demnach ein Abschlag von 0,25 % auf den Arbeitnehmeranteil. Bei drei Kindern beträgt der Abschlag bereits 0,5 %, d.h. der AN-Anteil liegt nur noch bei 1,2 %. Mit vier Kindern bis zum Alter von 25 Jahren schrumpft der AN-Anteil auf 0,95 % und ab fünf Kindern wird der AN-Anteil auf 0,7 % reduziert.  

Die Gewinner und Verlierer der Reform lassen sich anhand eines Beispiels verdeutlichen:

  1. Ein kinderloser Arbeitnehmer: Er zahlt aktuell einen AN-Anteil von 3,05 % / 2 + 0,35 % = 1,875 %. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.500 € entspricht dieser Satz einem Beitrag von 84,38 €. Ab Juli muss er einen AN-Anteil von 2,3 % zahlen, d.h. einen Beitrag von 103,50 €. Es ergibt sich somit eine monatliche Erhöhung um fast 20 €.
  2. Ein Arbeitnehmer mit drei Kindern: Er zahlt aktuell einen AN-Anteil von 1,525 %. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.500 € ergibt sich in absoluten Zahlen ein Betrag von 68,63 €. Nach Inkrafttreten der Pflegereform erhöht sich zwar der grundsätzliche AN-Anteil auf 1,7 %, jedoch kommt ihm aufgrund der Anzahl der Kinder in der Erziehungsphase ein Abschlag von 0,5 % zugute. Unterm Strich liegt der AN-Anteil bei 1,2 %, dadurch zahlt er zukünftig nur noch einen monatlichen Beitrag von 54 €. Die Ersparnis beträgt somit fast 15 €.
  3. Ein Rentner: Er zahlt den vollen Pflegebeitrag von aktuell 3,05 % bzw. 3,4 % ohne Kinder. Bei einer monatlichen Bruttorente von 2.500 € fällt ein Beitrag von 76,25 € (bzw. 85 €) an. Nach Umsetzung der Reform erhöht sich der Beitrag auf 85 € (bzw. 100 €). Die monatliche Belastung steigt somit um ca. 9 € (bzw. 15 € bei Kinderlosen).

In folgender Tabelle sind die monatlichen Ersparnisse einer Familie mit drei Kindern abgebildet. Wenn die Eltern zusammen nur ein geringes monatliches Einkommen haben, dann fällt die Reform kaum ins Gewicht. Die nennenswerten Ersparnisse ergeben sich erst, wenn beide Elternteile ein Durchschnittseinkommen verdienen. Wenn nur ein Gutverdiener vorhanden ist, hält sich die Ersparnis in Grenzen, da automatisch die Beitragsbemessungsgrenze den Beitrag zur Pflegeversicherung begrenzt (BBG 2023 bei 4.987,50 € brutto pro Monat).

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