Entlastungen der Bundesregierung
Die Inflation frisst immer mehr die Kaufkraft der Bürger auf. Daher hat die Bundesregierung Entlastungen für die Bürger beschlossen. Weitere Maßnahmen wie z.B. die Gaspreisbremse sollen bald verabschiedet werden. Ein Überblick zum aktuellen Stand der Dinge:
Gaspreisbremse: Momentan gibt es noch Diskussionspunkte bzgl. des Vorschlags der Expertenkomission der Bundesregierung. Dieser beinhaltet die Übernahme der Abschlagszahlung für den Dezember bei den Privathaushalten sowie bei den kleinen und mittleren Unternehmen. Dazu soll dann ab März 2023 die (bis mindestens Ende April 2024) ein staatlich garantierter Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde für eine Grundmenge von 80 % des Verbrauchs (gemessen an der Abschlagszahlung für September 2022) greifen. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten. Die Gaspreisbremse für große industrielle Verbraucher soll bereits zum 1. Januar eingeführt werden. Sie soll 70 Prozent des Verbrauchs des Jahres 2021 betragen und auf einen Beschaffungspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.
Umsatzsteuer auf Gas: Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis März 2024 wurde von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
Inflationsausgleichsprämie: Um die Attraktivität von Einmalzahlungen des Arbeitgebers zu erhöhen, wird die sogenannte Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Auf Zusatzzahlungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer müssen bis zu einer gesamten Höhe von 3.000 Euro keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben bezahlt werden. Dabei muss die Prämie eine Zusatzleistung auf das reguläre Gehalt darstellen.
Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen: Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird nochmals angehoben. Ab dem 1. Januar 2023 liegt sie nun bei 2.000 Euro. Die Grenze wurde bereits zum 1. Oktober 2022 von 1300 auf 1600 Euro erhöht.
Kalte Progression: Die sog. kalte Progression soll durch eine Anpassung der Steuertariffunktion abgefedert werden. Die genauen Werte werden in den nächsten Wochen bekannt gegeben, wenn der Progressions- und der Existenzminimumbericht vorliegen.
Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen: Die Einzahlungen in die Rentenkasse sollen bereits ab dem nächsten Jahr zu 100 % steuerlich absetzbar sein und damit 2 Jahre früher als bisher geplant. Im aktuellen Jahr sind es noch 92 %.
Einmalzahlungen für Rentenempfänger: Nachdem die Erwerbstätigen bereits im September eine Pauschale erhalten haben, sollen nun auch die Rentenempfänger zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten.
Wohngeldreform: Statt ca. 600.000 erhalten zukünftig fast 2 Millionen Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld. Zudem wird eine dauerhafte Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Als kurzfristige Maßnahme gibt es für alle Wohngeldbezieher einen zweiten Heizkostenzuschuss: 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und zusätzlich 100 Euro für jede weitere Person.
Einführung Bürgergeld: Hartz IV wird abgeschafft.Stattdessen wird ab dem 1. Januar 2023 ein sog. Bürgergeld von rund 500 Euro im Monat fällig. Der Betrag liegt damit über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder. Zudem fallen die Prüfungen bzgl. des Vermögens für die ersten beiden Jahre weg. Der Bundesrechnungshof hat dies bereits harsch kritisiert.
Nahverkehrsticket: Als Nachfolger für das 9-Euro-Ticket soll ein 49-Euro-Ticket eingeführt werden. Nach aktuellem Stand wird dies als Monats-Abo angeboten, das monatlich kündbar sein soll.
Entlastung beim CO2-Preis: Der CO2-Preis von 5 Euro pro Tonne, dessen Einführung für Januar geplant war, verschiebt sich um ein Jahr. Er soll nun erst am 1. Januar 2024 greifen. Dadurch verschieben sich auch die Folgeerhöhungen 2024 und 2025 um ein Jahr.
Kurzarbeitergeld: Der vereinfachte Zugang für das Kurzarbeitergeld, der ursprünglich für die Lockdown-Zeit in der Corona-Krise gedacht war, wird ein weiteres Mal (nun bis Mitte 2023) verlängert.
Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die verminderte Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie in Höhe von 7 Prozent wird verlängert.
Erhöhung des Kindergelds: Das Kindergeld wird zum 1. Januar für das erste und zweite Kind um 18 Euro pro Monat angehoben.
Erhöhung des Kinderzuschlags: Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2023 ein weiteres Mal erhöht und liegt dann bei 250 Euro pro Monat.
Entlastung von Studenten und Fachschülern: Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
Homeoffice: Die aus der Corona-Pandemie stammende Homeoffice-Pauschale wird zur dauerhaften Komponente in der Einkommensteuererklärung. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.
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