Homeoffice: Können Arbeitnehmer die Kosten von der Steuer absetzen?


Viele Arbeitnehmer arbeiten während der Corona-Krise von zuhause aus. Nun fragen sie sich, ob sie die Kosten sowohl für Telefon und Internet als auch für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können.
Bei den Kosten für Telefon, Internet, Druckerpapier und Schreibutensilien kann entweder der Arbeitgeber einspringen und die Kosten pauschal steuerfrei erstatten, oder es können bis zu 20 % der monatlichen Telekommunikationsausgaben, jedoch maximal 20 € (pro Monat) in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Zusätzlich kommen noch die einmaligen Kosten für Büromaterialien.
Die Hürden für Steuervorteile bei einem häuslichen Arbeitszimmer sind wesentlich höher. Zunächst ist die grundsätzliche Voraussetzung zu erfüllen, dass dem Arbeitnehmer für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen darf. Er sollte dafür einen Nachweis vom Arbeitgeber haben, dass ihm für diese Tätigkeiten kein Arbeitsplatz in der Firma zur Verfügung steht. Es muss für eine bestimmte Zeit in der Corona-Krise ein Verbot gegeben haben. Eine bloße Empfehlung des Arbeitgebers, nicht in den Betrieb zu kommen, reicht nicht aus.
Entscheidend ist jedoch häufig die Bedingung, dass das Arbeitszimmer ein Raum in der Wohnung sein muss, der kein Durchgangszimmer darstellt und ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. In diesem Zimmer dürfen keine privaten Sachen wie z.B. ein Sofa oder ein Fernseher stehen. Eine Arbeitsecke im Ess-, Wohn- oder Schlafzimmer wird nicht anerkannt.
Falls die Zeit des Homeoffice auf ein paar Monate begrenzt ist, müsste somit ein Zimmer für diese Zeit komplett ausgeräumt werden, so dass keine privaten Gegenstände mehr im Raum sind. Es sollten dann Fotos vom Arbeitszimmer gemacht werden, um dies auch am Jahresende ggü. dem Finanzamt nachweisen zu können. Zudem sollten detaillierte Aufzeichnungen über die zeitliche Nutzung des Arbeitszimmers erstellt werden.
Wer alle Bedingungen erfüllt, kann die Miete (bzw. AfA bei Eigenheimen) inkl. Nebenkosten für Gas, Strom und Wasser anteilig absetzen: Angenommen die gesamte Wohnung ist 100 Quadratmeter groß, das Arbeitszimmer zehn Quadratmeter, dann entspricht dies 10 % der Mietkosten. Allerdings sind die Kosten nur bis zu einem Höchstbetrag von 1250 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzbar.
Ob sich der Aufwand letztlich lohnt, sollte vorher gut überlegt sein, denn die Werbungskostenpauschale für jeden Steuerzahler liegt bei 1.000 €. Wer nur ein paar hundert Euro durch das Homeoffice veranschlagen kann und auch sonst kaum Werbungskosten im Jahr generiert, der kann sich die Zeit und die Mühe sparen.

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