Wohnungsbauprämie wird verbessert


Der Bundesrat hat der Änderung zur gesetzlichen Regelung der Wohnungsbauprämie zugestimmt. Damit sollen normalverdienende Haushalte bei der Wohneigentumsbildung stärker als bisher unterstützt werden.
Ab dem Jahr 2021 wird der Prämiensatz von 8,8 % auf 10 % erhöht. Zeitgleich werden auch die Einkommensgrenzen und der förderfähige Höchstbetrag angepasst. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dann bei Alleinstehenden maximal 35.000 € (aktuell 25.600 €) und bei Verheirateten höchstens 75.000 € (aktuell 51.200 €) betragen. Der jährlich geförderte Höchstbetrag steigt auf 700 € (aktuell 512 €) bei Singles und 1.400 € (aktuell 1.024 €) bei Ehepaaren. Es ergibt sich eine maximale staatliche Förderung in Höhe von 70 € (Singles) bzw. 140 € (Ehepaare) pro Jahr. Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist, die Attraktivität des Bausparvertrages zu erhöhen, damit bei den jungen Bürgern frühzeitig Sparanreize zur Eigenkapitalbildung für das spätere Wohneigentum geschaffen werden. Von der Erhöhung profitieren laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Empirica rund 1,4 Millionen Bundesbürger. Die Wohnungsbauprämie wird zum ersten Mal seit dem Jahr 1996 angepasst.

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