Rentenpaket beschlossen: Was ändert sich und wer profitiert?


Kürzlich wurde das Rentenpaket verabschiedet mit Vorteilen besonders für Eltern, Geringverdiener und Erwerbsminderungsrentner. Diese und weitere Verbesserungen für Familien werden im Folgenden kurz vorgestellt.

Vorteile für Eltern von vor 1992 geborenen Kindern

Mütter erhalten ab 2019 einen halben Rentenpunkt mehr pro vor 1992 geborenem Kind als bisher, insgesamt sind es in diesem Fall also 2,5 Rentenpunkte pro Kind. Dies entspricht einer zusätzlichen monatlichen Rente von 15,35 € in Ostdeutschland und 16,02 € in Westdeutschland. Für nach 1992 geborene Kinder erfolgt nach wie vor eine Gutschrift von drei Rentenpunkten erfolgt.

Vorteile für Rentner

Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis der durchschnittlichen gesetzlichen Rente zum durchschnittlichen Monatsgehalt der Erwerbstätigen und soll bis 2025 mindestens auf dem derzeitigen Niveau von 48 % gehalten werden. Gleichzeitig soll bis dahin der Beitragssatz von derzeit 18,6 % in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht über die Marke von 20 % ansteigen.

Vorteile für Erstbezieher von Erwerbsminderungsrenten

Wer 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragt, profitiert von einer steigenden Zurechnungszeit. Hierdurch werden den Rentenbeziehern auch bei frühzeitigem Eintritt von Erwerbsminderung fiktive Beitragszeiten zugeschrieben. Die für die Folgejahre geplante Steigerung dieser Zurechnungszeit wird 2019 in einem Schritt an die Regelaltersgrenze von dann 65 Jahren und 8 Monaten angepasst und steigt ab dann jährlich parallel zur Regelaltersgrenze bis auf 67 Jahre. Somit wird jeder neue Erwerbsminderungsrentner ab 2019 so gestellt, also ob er bis zu dem aktuell gültigen Regelrentenalter Entgeltpunkte gesammelt hätte. Diese Änderung gilt allerdings nicht rückwirkend für Menschen, die bereits Erwerbs­minderungs­rente beziehen, so dass hiervon nur Neurentner profitieren.

Änderungen/Vorteile für Geringverdiener

Die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer die vollen Sozialversicherungssätze zahlen, steigt von derzeit 850 € auf 1.300 €. Zudem soll die Rentenhöhe für Rentner mit mindestens 35 Beitragsjahren zehn Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen (derzeit etwa 800 € mit regionalen Abweichungen).

Baukindergeld und Erhöhung Kindergeld

Familien mit mindestens einem Kind, die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben, bekommen ab 2019 zehn Jahre lang 1200 € Baukindergeld pro Jahr und Kind, sofern ihr zu versteuern­des Einkommen 75.000 € zuzüglich 15.000 € pro Kind nicht übersteigt. Zudem erhöht sich zum 1. Juli 2019 das Kindergeld um 10 € pro Kind und ab Januar 2021 um 15 € pro Kind.

Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung

In der Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz von insgesamt 2,55 % bzw. 2,8 % für Kinderlose über 23 Jahren um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 % bzw. 3,3 %. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt 2019 dagegen um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 %.

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