Familienentlastungsgesetz
Am 27. Juni verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf zum Familienentlastungsgesetz. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen damit Familien finanzielle Vorteile von Seiten des Gesetzgebers zugutekommen. Doch welche Einkommensschichten profitieren zukünftig am meisten von diesem Gesetz und wie hoch fallen die Steuerersparnisse letztlich aus?
Kindergelderhöhung in zwei Schritten
In den letzten Jahren gab es lediglich jeweils eine Erhöhung um 2 € pro Kind. Ab Juli 2019 erhalten Familien für jedes Kind 10 € mehr im Monat. Für das erste und zweite Kind sind dies monatlich 204 €, beim dritten Kind 210 €, ab dem vierten Kind 235 €. Ab Januar 2021 steigt das Kindergeld um weitere 15 € im Monat.
Höhere Kinderfreibeträge
Ab Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag von 7.428 € auf 7.620 € pro Kind. Ein Jahr später folgt nochmal ein Anstieg um 192 € auf 7.812 €. Die Erhöhung nützt den besserverdienenden Familien, bei denen die Entlastung durch den Freibetrag höher als das Kindergeld ausfällt.
Erhöhung des Grundfreibetrags und Verschiebung der Eckwerte der Einkommensteuer
Als Ausgleich für die inflationsbedingte Steuermehrbelastung (sogenannte „kalte Progression“) sollen die Grundfreibeträge und die Tarifgrenzen bei der Einkommensteuer ansteigen. Im Jahr 2019 soll der Grundfreibetrag auf 9.168 € und im folgenden Jahr auf 9.408 € steigen. Die Eckwerte bei der Einkommensteuer sollen gemäß den aktuellen Inflationserwartungen der Bundesregierung 2019 um 1,84 % und 2020 um 1,95 % verschoben werden. Von dieser Maßnahme profitieren alle einkommensteuerpflichtigen Bürger in Deutschland. Im Hinblick auf Familien bedeutet dies, dass die Steuerersparnis wächst, je größer das Einkommen ist (bis zum Erreichen des Spitzensteuersatzes).
Beispiele zur Steuerersparnis
Laut Bundesfinanzministerium hat eine Familie mit zwei Kindern bei einem Gesamteinkommen von 60.000 € im Jahr 2019 eine Steuerersparnis von 251 €. Im Jahr 2020 soll dieser Betrag (im Vergleich zu 2018) auf 530 € ansteigen. Eine Familie mit ebenfalls zwei Kindern hat bei einem Gesamteinkommen von 120.000 € im Jahr 2019 eine Steuerersparnis von 380 €, und im Jahr 2020 einen Vorteil von 787 €. Zudem sollen in weiteren Schritten auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen und zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden.
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