Was sich zum Jahreswechsel ändert – Neuerungen ab 2018


Entlastung durch Erhöhung von Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag

Der Kinderfreibetrag steigt auf 7.428 €. Das Kindergeld erhöht sich um 2 € auf 194 € pro Monat (für die ersten beiden Kinder), auf 200 € für das dritte sowie für alle weiteren Kinder auf 225 €.

Vorsicht bei der rückwirkenden Beantragung von Kindergeld

Bisher konnte das Kindergeld rückwirkend für vier Jahre beantragt werden. Ab 2018 verkürzt sich die bisher sehr großzügige Frist auf die sechs Monate vor dem Antragseingang.

Einkommensteuergrundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt im kommenden Jahr von 8.820 € auf 9.000 €. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 €.

Weniger Belege in der Steuererklärung

Ab 2018 genügt es, die Belege aufzuheben und sie auf Nachfrage einzureichen.

500-Euro-Schein wird abgeschafft

Im Mai 2016 wurde beschlossen, den 500-Euro-Schein abzuschaffen. Die Ausgabe dieser Banknoten wird gegen Ende 2018 eingestellt.

Riester-Sparer bekommen ab 2018 höhere Förderung

Die Grundzulage für Riester-Sparer steigt ab dem 1.1.2018 von 154 € auf 175 € pro Jahr. Die Zulagen für Kinder bleiben unverändert.

Bessere Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen

Altersvorsorgebeiträge wie Einzahlungen in eine Rürup- oder in die gesetzliche Rentenversicherung können bis zu einem Höchstbetrag von 23.712 € steuerlich berücksichtigt werden. 2018 sind 86 % hiervon als Sonderausgaben abzugsfähig. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der berücksichtigungsfähige Betrag auf 47.424 €.

EU-Finanzmarktrichtlinie tritt in Kraft

Ab Januar 2018 gilt die europäische Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive II“ (MiFID II), welche Verbraucherschutz, Markttransparenz sowie Risikostreuung verbessern und EU-weit vereinheitlichen soll. Bei einer Anlagenberatung besteht ein Recht auf umfassende und standardisierte Informationen zu Investmentprodukten wie Fonds und deren Risiken sowie Chancen.

Neue Besteuerung von Investmentfonds

Die bisherige Steuerfreiheit für Fondsanteile, die von Anlegern vor 2009 erworben wurden, entfällt zum Jahreswechsel. Mögliche Wertsteigerungen dieser Anteile nach dem 1. Januar werden steuerpflichtig, sobald der Freibetrag von 100.000 € pro Anleger ausgenutzt ist.

Keine Gebühren mehr bei Kartenzahlung

Für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften fallen ab dem 13.1.2018 gesonderte Gebühren weg. Somit dürfen keine Aufschläge für Kreditkartenzahlungen wie etwa bei Buchungen von Hotels oder Einkäufen über das Internet mehr erhoben werden.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze für beitragspflichtiges Arbeitseinkommen steigt für die gesetzliche Rentenversicherung in den alten Bundesländern auf 78.000 € (6.500 € monatlich), für die gesetzliche Rentenversicherung in neuen Bundesländern auf 69.600 € (5.800 € monatlich). Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 53.100 € (4.425 € monatlich).

Höherer steuer- und sozialversicherungsfreier bAV-Beitrag
Durch die angehobene Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung können 2018 pro Jahr 3.120 € steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden (Wert 2017: 3.048 €). Zusätzlich bleiben darüber hinausgehende Einzahlungen von 3.120 € steuerfrei. Dieser Zusatzbetrag reduziert sich um Beiträge in die pauschalversteuerte, vor 2005 abgeschlossene betriebliche Altersvorsorge nach §40b EStG.

Wechsel in die private Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte können ab dem kommenden Jahr erst in die private Kranken­versicherung wechseln, wenn sie mehr als 59.400 € im Jahr (4.950 € monatlich) verdienen.

Steuerpflichtiger Rentenanteil für Neurentner steigt

Wer 2018 erstmalig eine gesetzliche Rente bezieht, muss hiervon 76 % versteuern (2017: 74 %). Der steuerfreie Anteil von 24 % der ersten vollen Bruttojahresrente wird festgeschrieben, so dass Rentenerhöhungen vollständig steuerpflichtig sind.

Beitrag zur gesetzlichen Rente sinkt

Arbeitnehmer können für das kommende Jahr auf eine leichte Entlastung bei den Rentenbeiträgen hoffen. Die Beiträge werden zum Jahreswechsel von derzeit 18,7 % auf 18,6 % abgesenkt und "bei unveränderten rechtlichen Rahmenbedingungen" erst im Jahr 2023 wieder auf 18,7 % erhöht.

Neue Regelungen bei der Kfz-Steuer ab September

Wer sich ein neues Auto anschaffen will, sollte das vor dem 1. September tun. Denn dann ändert sich die Berechnung der Kfz-Steuer - für viele neu zugelassene Fahrzeuge fällt sie dann möglicherweise höher aus.

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