Terminsachen zum Jahresende 2017
Zum Jahresende gibt es einige Fristen in Sachen Steuern und staatlicher Förderung zu beachten. Wir geben einen Überblick über wichtige Termine zum Jahresschluss 2017.
Verlustbescheinigung bei Kapitalanlagen 2017
Verluste und Gewinne aus Kapitalanlagen bei unterschiedlichen Banken können in der Steuererklärung geltend verrechnet werden, wenn bis zum 15.12.2017 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt wurde. Bescheinigte und nicht ausgeglichene Verluste können dann in der Steuererklärung 2017 eingetragen werden. Sonstige Verluste sind mit allen Arten von Kapitalerträgen verrechenbar, Verluste aus Aktienverkäufen allerdings nur mit Kursgewinnen aus Aktienverkäufen.
Freistellungsauftrag 2017
Ein Großteil der Zinserträge wird zum Jahresende gutgeschrieben. Ohne ausreichenden Freistellungsauftrag wird hiervon Abgeltungsteuer von 25 % sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Manche Kreditinstitute akzeptieren Freistellungsaufträge für 2017 nur bis Anfang oder Mitte Dezember, so dass sich hierbei die schnelle Prüfung und Anpassung empfiehlt.
Riesterzulage 2015
Die Altersvorsorgezulage für 2015 kann bis spätestens 31.12.2017 beim Anbieter des Riester-Vertrags (Vorsicht: nicht beim Finanzamt) beantragt werden.
Wohnungsbauprämie 2015
Für Beiträge zu einem Bausparvertrag, die keine vermögenswirksamen Arbeitgeberleistungen sind, kann die Wohnungsbauprämie bei der Bausparkasse bis zum 31.12.2017 beantragt werden.
Freiwillige Steuererklärung 2013
Zur freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung bleiben im Normalfall vier Jahre. Diese ist vorteilhaft, wenn eine Steuerrückerstattung beispielsweise aufgrund von Sonderausgaben oder Werbungskosten in Betracht kommt. Es entsteht in keinem Fall ein Nachteil, denn bei einer Steuernachforderung kann der Antrag einfach wieder zurückgenommen werden.
Arbeitnehmer-Sparzulage 2013
Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers kann auch im Rahmen der freiwilligen Steuererklärung innerhalb von vier Jahren beantragt werden. Hierfür muss der Mantelvordruck und die Anlage N abgegeben werden.
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