Einkommensverlust bei Arbeitsunfähigkeit: Fast jede zwanzigste Krankmeldung läuft über mehr als sechs Wochen


Wenn ich krank werde und vorübergehend nicht arbeiten kann, bekomme ich mein Gehalt weiter – diese Aussage stimmt nur bedingt. Denn nur in den ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber im Regelfall das Gehalt weiter. Doch eine längere Erkrankung ist keine Seltenheit. So liefen im Jahr 2016 knapp 5 Prozent der Krankmeldungen über mehr als 42 Tage, wie aus den Statistiken der Krankenkassen wie etwa dem Gesundheitsreport 2017 der TK oder der DAK hervorgeht.

In solchen Fällen einer längeren Erkrankung erhalten gesetzlich krankenversicherte Angestellte für höchstens eineinhalb Jahre etwa ¾ ihres krankenversicherungspflichtigen Nettoeinkommens als Krankengeld. Gerade wenn aufgrund einer laufenden Baufinanzierung oder anderen Verpflichtungen wie den Ausbildungskosten der Kinder jeder Euro eingeplant ist, macht es Sinn, über eine Abdeckung der Versorgungslücke nachzudenken. Dies ist mit einer Krankentagegeldversicherung möglich, regelmäßig bereits gegen einen einstelligen oder niedrigen zweistelligen monatlichen Beitrag.

Bei Erwerbseinkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von monatlich 4.350 € muss der darüber liegende Einkommensanteil vollständig über eine Krankentagegeldversicherung abgesichert werden und die Versorgungslücke steigt entsprechend. Besonders wichtig ist die Absicherung für Selbständige, die als Privatversicherte oder gesetzlich Krankenversicherte mit ermäßigtem Beitragssatz keinen Krankengeldanspruch besitzen und ihre Absicherung somit vollständig über eine Krankentagegeldversicherung aufbauen müssen. Selbständige mit Krankengeldanspruch erhalten die Leistungen erst ab dem 43. Krankheitstag und sollten über ein Liquiditätspolster für den Fall des Falles verfügen und/oder die Zeit bis zur Auszahlung der Krankentagegeldversicherung (die sogenannte Karenzzeit) auf 3 Wochen verkürzen.

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