Rentenpflicht für Selbständige soll 2020 kommen


Ehemals Selbständige sind besonders häufig von Altersarmut betroffen und damit auf Grundsicherung angewiesen. Fast die Hälfte der ehemals Selbständigen verfügt im Alter über ein Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro pro Monat. Besonders hoch ist das Risiko für Altersarmut für Solo-Selbständige, deren Anzahl sich in den letzten 20 Jahren deutlich vergrößert hat. Laut Koalitionsvertrag soll ab 2020 eine Vorsorgeplicht für alle Selbständigen gelten, d.h. sie sollen verpflichtend in die deutsche Rentenversicherung einbezahlen. Doch wie wird dieser Zwang aussehen? Welche Alternativen soll es geben und worauf sollten sich Selbständige gegebenenfalls jetzt schon vorbereiten?

Von dem Gesetz wären laut einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag des Bundessozialministeriums (BMAS) rund 3 Millionen Selbständige betroffen. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht eine Eingliederung der Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung vor. Für diejenigen, die die gesetzliche Rentenversicherung etwa aufgrund der Herausforderung des demografischen Wandels nicht als Option sehen, sieht der Vertrag eine „Opt-out-Lösung“ vor. D.h. der Eingliederung in die gesetzliche Rentenversicherung muss aktiv widersprochen werden und es muss eine alternative Altersvorsorge nachgewiesen werden.

Noch ist offen, wie dies konkret umgesetzt wird, inwieweit es Ausnahmeregelungen geben wird und welche alternative Altersvorsorge zulässig sein wird. Ein Forschungsbericht der Universitäten Köln und Hannover für das Bundesarbeitsministerium nennt die Basisrente als Beispiel für ein mit der gesetzlichen Rente vergleichbares privates Rentenprodukt. Denn diese ist wie im Koalitionsvertrag gefordert nicht vererbbar, beleihbar oder kapitalisierbar. Laut einem Bericht des Tagesspiegels sind die Arbeiten am Gesetzesentwurf jedoch schon weit fortgeschritten. Dieser könnte bereits nach der Sommerpause vorliegen.

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